3. Reha-Sport

Grundsätzlich ist die Verordnung von Reha-Sport zeitlich begrenzt.
• Regelfall: 50 ÜE (ohne Möglichkeit der Verlängerung)
• Nur bei den im Verordnungsbogen vorgegebenen Diagnosen: 120 ÜE (Verlängerung bei behinderungsbedingter Motivationsstörung, die fachärztlich zu bescheinigen ist. Ggf. können weitere Folgeverordnungen ausgestellt werden.)

Einfach vom Hausarzt verschreiben lassen.

Ihr gofit Team

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